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CORPORATE GOVERNANCE
Eine von der deutschen Bundesregierung im
Jahr 2002 eingesetzte Kommission hat Verhaltensstandards für
börsennotierte Gesellschaften erarbeitet, die Transparenz
für den Anleger schaffen sollen und allgemeingültige
Standards für das Verhalten von Vorstand und Aufsichtsgremien
darstellen. Diese als Corporate Governance Kodex bekannten Verhaltensstandards
sind inzwischen weitgehend anerkannt und haben bei der Bewertung
und der Beurteilung börsennotierter Unternehmen in den vergangen
Jahren an Bedeutung gewonnen.
Ihrer gesetzlichen Verpflichtung kommen Vorstand und Aufsichtsrat
der Greenwich Beteiligungen AG nach, indem sie mindestens einmal
im Jahr im Rahmen der Compliance Erklärung zum Corporate
Governance Kodex eine Stellungnahme abgeben, in welchem Umfang
die Unternehmensführung den Muß- und Soll-Vorschriften
des Kodex entspricht und von welchen sie abweicht.
Entsprechungserklärung 2012
zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 Aktiengesetz
Die letzte Entsprechungserklärung
haben Vorstand und Aufsichtsrat am 30. November 2011 abgegeben.
Diese bezog sich auf den Deutschen Corporate Governance Kodex
in der Fassung vom 26. Mai 2010.
Dieser kann auf der Internetseite der Gesellschaft unter: http://www.greenwich-ag.de/investor-relations.htm
(unter Punkt Corporate Governance) eingesehen werden.
Vorstand und Aufsichtsrat der Greenwich Beteiligungen AG erklären
gemäß § 161 Aktiengesetz, dass die Gesellschaft
in der Mehrzahl der im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers
bekannt gemachten Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance
Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010 entspricht. Abweichungen
vom Kodex sind in der Unternehmensgröße oder der Struktur
bzw. Größe der Verwaltungsorgane begründet.
Die Empfehlungen/Forderungen, die sie nicht bzw. nur zum Teil
erfüllt, sind nachfolgend mit dem Grund für die Abweichung
genannt.
zu Ziffer 2.2 - Billigung des Systems der Vergütung des Vorstands
Eine Beschlussfassung zur Billigung des Systems der Vergütung
des Vorstands ist nicht vorgesehen, weil das Vergütungssystem
für den Alleinvorstand, bestehend aus einer Festvergütung
in den letzten Hauptversammlungen einschließlich der Höhe
der Vergütung erläutert und ohne Aussprache zur Kenntnis
genommen wurde. Bei einer Beteiligungsholding wie der Greenwich
Beteiligungen AG hängt der Unternehmenserfolg von der Möglichkeit
ab, die Beteiligungen mit Gewinn zu veräußern. Eine
langfristige nachhaltige Unternehmensentwicklung ist wegen der
direkten Abhängigkeit vom Kapitalmarkt nicht darstellbar.
zu Ziffer 2.3.1 - Briefwahl
Angesichts des überschaubaren Aktionärskreises
legt die Verwaltung Wert darauf, dass die Aktionäre persönlich
zur Hauptversammlung erscheinen; eine Briefwahl ist daher nicht
vorgesehen.
zu Ziffer 2.3.3 - Unterstützung bei Briefwahl und Stimmrechtsvertretung
Zur Briefwahl gilt das zur 2.3.1 gesagte, die
Gesellschaft stellt für die Aktionäre einen weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertreter zur Verfügung.
zu Ziffer 2.3.4 - Verfolgung der Hauptversammlung über Internet
Die Einrichtung einer Übertragung der
Hauptversammlung der Gesellschaft in das Internet stellt angesichts
des überschaubaren Aktionärskreises eine die Gesellschaft
übermäßig belastende zusätzliche Aufwendung
dar, auf die im Interesse aller Aktionäre verzichtet wird.
zu Ziffer 3.8 - Zum Selbstbehalt einer D & O-Versicherung
für Vorstand und Aufsichtsrat
Bei der D & O-Versicherung für den
Vorstand ist seit 1.7.2010 ein Selbstbehalt vorgesehen, für
Aufsichtsräte wird laut Auskunft des Maklers eine derartige
Versicherung bisher nicht angeboten. Im Übrigen ist sichergestellt,
dass die Mitglieder des Aufsichtsrats ihre Aufgabe nach bestem
Wissen und Fähigkeiten mit der Sorgfalt ordnungsgemäßer
Aufsichtsräte ausüben.
zu Ziffer 4.1.5 - Frauenquote
Das Personal der Gesellschaft besteht aus einem
weiblichen Vorstandsmitglied.
zu Ziffer 4. 2.1 - Mehrere Personen im Vorstand
Angesichts des Geschäftsumfangs der Gesellschaft
ist die Besetzung mit einer Person für den Vorstand ausreichend.
Damit ist weder eine Geschäftsordnung, noch sind sonstige
Vorstandsbeschlüsse erforderliche Formalien angemessen.
zu Ziffer 4.2.3 - Variable Bezüge des Vorstands
Der gegenwärtige Dienstvertrag des Alleinvorstands
sieht keine variablen Bezüge vor. Beim Neuabschluss von Vorstands-Dienstverträgen
wird der Aufsichtsrat sich am Kodex orientieren.
zu Ziffer 5.1.2 - Aufgaben und Zuständigkeiten des Aufsichtsrats
Bei einer Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder
wird die Verwaltung darauf achten, dass bei gleicher fachlicher
Qualifikation Frauen entsprechend berücksichtigt werden.
zu Ziffer 5.1.3 - Geschäftsordnung des Aufsichtsrats
Angesichts der Minimalbesetzung des Aufsichtsrats
mit 3 Personen erübrigt sich eine Geschäftsordnung.
Die Zusammenarbeit im Aufsichtsrat ist reibungslos und von gegenseitigem
Respekt getragen. Schwierigkeiten haben sich nicht ergeben und
sind auch nicht zu erwarten.
zu Ziffer 5.3 - Bildung von Ausschüssen
Angesichts der Minimalbesetzung des Aufsichtsrats
mit 3 Personen erübrigt sich die Bildung von Ausschüssen.
zu Ziffer 5.4.1 - Zusammensetzung des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat ist mit einem Steuerberater,
einem Kaufmann in einem Rechtsanwalt fachkundig besetzt; alle
Herren verfügen über langjährige geschäftliche
Erfahrungen. Da nach dem Kodex nicht ersichtlich ist, welche konkreten
Ziele der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung nennen soll,
die derzeitige Zusammensetzung des Aufsichtsrats aber sowohl dem
auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkten
Geschäftsfeld der Gesellschaft wie auch deren Tätigkeit
in vollem Umfang gerecht wird, sieht der Aufsichtsrat von der
Bekanntgabe von darüber hinausgehenden Zielsetzungen für
seine Zusammensetzung ab. Sollte eine Neubesetzung des Aufsichtsrats
erforderlich werden, wird der Aufsichtsrat bei gleicher fachlicher
Befähigung auch Frauen als Kandidaten für die Besetzung
des Aufsichtsrats in Erwägung ziehen.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats verfügen über die für
die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Fähigkeiten
und Kenntnisse; eine Fortbildung ist insoweit nicht erforderlich.
zu Ziffer 5.4.6 - erfolgsorientierte Vergütung der Aufsichtsräte
Die von der Satzung vorgesehene erfolgsorientierte
Vergütung der Aufsichtsräte orientiert sich nicht an
einem langfristigen Unternehmenserfolg; zur Begründung wird
auf die Begründung zu 2.2 verwiesen.
zu Ziffer 6.7 - Finanzkalender
Die Gesellschaft entspricht den Veröffentlichungspflichten
des General Standard im geregelten Markt sowie dem Aktiengesetz;
der Termin der Hauptversammlung wird mit ausreichender Frist vorab
bekannt gemacht.
zu Ziffer 6.8 - Veröffentlichungen in englischer Sprache
Veröffentlichungen in englischer Sprache
sind angesichts des Aktionärskreises der Gesellschaft und
im Hinblick auf die zusätzlichen Kosten einer englischen
Übersetzung nicht vorgesehen.
zu Ziffer 7.1.1 - Konzernabschluss
Angesichts der Struktur der Gesellschaft und
ihrer Beteiligungen ist die Erstellung eines Konzernabschlusses
weder erforderlich noch vorgesehen. Die Gesellschaft erstellt
und veröffentlicht den Jahresabschluss nach den Regeln des
Deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB).
Zu 7.1.2 - Veröffentlichung des Jahresabschlusses
Die Gesellschaft orientiert sich in der Regel
bei der Veröffentlichung ihres Jahresabschlusses und der
Zwischenbericht an den börsenrechtlichen Vorgaben von 90
Tagen nach Geschäftsjahresende bzw. 45 Tagen nach dem Ende
des Berichtsmonats.
Der Kodex in seiner jeweils aktuellen Fassung
kann unter www.corporate-governance-code.de eingesehen und heruntergeladen
werden.
Angabe nach Ziffer 6.6. des Deutschen Corporate Governance Kodex
Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind der
Greenwich Beteiligungen AG folgende Aktienkäufe und -verkäufe
vom ehemaligen Vorstand gemeldet worden:
10. November 2011
Der Vorstand der Gesellschaft, Alexander
Menche, hat der Gesellschaft am 10. November 2011 angezeigt, dass
er am 9. November 2011 20.000 Stück Aktien der Greenwich
Beteiligungen AG (WKN 126 211) zum Preis von jeweils Euro 0,70
über die Börse Frankfurt veräußert hat.
| Datum |
9. November 2011 |
| Angaben zur Transaktion |
Verkauf |
| Stück/Aktien |
20.000 |
| Finanzinstrument |
Aktie |
| Ort |
Frankfurt |
| Preis/Aktie in € |
0,70 |
| Gesamtvolumen in € |
14.000,00 |
5. Mai 2011
Der Vorstand der Gesellschaft, Alexander
Menche, hat der Gesellschaft am 5. Mai 2011 angezeigt, dass er
am 4. Mai 2011 20.000 Stück Aktien der Greenwich Beteiligungen
AG (WKN 126 211) zum Preis von jeweils Euro 1,45 Stück, 10.000
Stück zu einem Preis von Euro 1,40 und 10.000 Stück
zu einem Preis von Euro 1,35 über die Börse Düsseldorf
veräußert hat.
| Datum |
4. Mai 2011 |
| Angaben zur Transaktion |
Verkauf |
| Stück/Aktien |
20.000 |
| Finanzinstrument |
Aktie |
| Ort |
Düsseldorf |
| Preis/Aktie in € |
1,45 |
| Gesamtvolumen in € |
29.000,00 |
| Datum |
4. Mai 2011 |
| Angaben zur Transaktion |
Verkauf |
| Stück/Aktien |
10.000 |
| Finanzinstrument |
Aktie |
| Ort |
Düsseldorf |
| Preis/Aktie in € |
1,40 |
| Gesamtvolumen in € |
14.000,00 |
| Datum |
4. Mai 2011 |
| Angaben zur Transaktion |
Verkauf |
| Stück/Aktien |
10.000 |
| Finanzinstrument |
Aktie |
| Ort |
Düsseldorf |
| Preis/Aktie in € |
1,35 |
| Gesamtvolumen in € |
13.500,00 |
Frankfurt, den 19. April 2012
| Für den Vorstand: |
Für den Aufsichtsrat: |
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Ariane Seeger
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Heiner Diechtierow
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Der Kodex in seiner jeweils
aktuellen Fassung kann unter www.corporate-governance-code.de eingesehen und
heruntergeladen werden.
Zu folgenden Zeitpunkten sind Vorstand
und Aufsichtsrat ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachgekommen
und haben die Compliance Erklärung zum Deutschen Corporate Governance
Kodex abgegeben:
Im
November 2011 haben wir die
Entsprechungserklärung gemäß
§ 161 Aktiengesetz abgegeben. Darin haben wir erklärt, daß wir
den Empfehlungen und Anregungen des Kodex in seiner Fassung vom
26. Mai 2010 fast ausnahmslos folgen.
Im
Dezember 2010 haben wir die
Entsprechungserklärung gemäß
§ 161 Aktiengesetz abgegeben. Darin haben wir erklärt, daß wir
den Empfehlungen und Anregungen des Kodex in seiner Fassung vom
26. Mai 2010 fast ausnahmslos folgen.
Im
Dezember 2009 haben wir die
Entsprechungserklärung gemäß
§ 161 Aktiengesetz abgegeben. Darin haben wir erklärt, daß wir
den Empfehlungen und Anregungen des Kodex in seiner Fassung vom
18. Juni 2009 fast ausnahmslos folgen.
Im
Dezember 2008 haben wir die
Entsprechungserklärung gemäß
§ 161 Aktiengesetz abgegeben. Darin haben wir erklärt, daß wir
den Empfehlungen und Anregungen des Kodex in seiner Fassung vom
6. Juni 2008 fast ausnahmslos folgen.
Im April
2008 haben wir die Entsprechungserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz abgegeben.
Darin haben wir erklärt, daß wir den Empfehlungen und Anregungen
des Kodex in seiner Fassung vom 14. Juni 2007 fast ausnahmslos
folgen.
Im Februar
2007 haben wir die Entsprechungserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz abgegeben.
Darin haben wir erklärt, daß wir den Empfehlungen und Anregungen
des Kodex in seiner Fassung vom 12. Juni 2006 fast ausnahmslos
folgen.
Im Mai 2006
haben wir die Entsprechungserklärung abgegeben. Vorstand und Aufsichtsrat
erklären darin, dass die Greenwich Beteiligungen AG den Empfehlungen
der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex
fast ausnahmslos entspricht.
Im Juni
2005 haben wir die Entsprechungserklärung abgegeben. Vorstand
und Aufsichtsrat erklären darin, dass die Greenwich Beteiligungen
AG den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate
Governance Kodex fast ausnahmslos entspricht.
Im Dezember
2004 haben wir die Entsprechungserklärung abgegeben. Vorstand
und Aufsichtsrat erklären darin, dass die Greenwich Beteiligungen
AG den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate
Governance Kodex fast ausnahmslos entspricht.
Im Oktober
2003 haben wir die vom Gesetz verlangte Erklärung abgegeben,
die auf dem Kodex in der Fassung vom 21. Mai 2003 basiert. Vorstand
und Aufsichtsrat erklären darin, dass die Greenwich Beteiligungen
AG den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate
Governance Kodex fast ausnahmslos entspricht.
Im Oktober
2002 haben wir die
Entsprechungserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz abgegeben.
Darin haben wir erklärt, daß wir den Empfehlungen und Anregungen
des Kodex in seiner Fassung vom 7. November 2002 fast ausnahmslos
folgen.
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